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Häufig gestellte Fragen

    Allgemein

  1. Bin ich, da die DSB Bank insolvent ist, immer noch Kunde der DSB Bank?
  2. Warum muss ich an die DSB Bank zahlen, wenn die Bank doch insolvent ist?
  3. Wie bekomme ich schnell mehr Informationen über die Situation?
  4. Kann ich bei meinen Rahmenkredit noch Auszahlungen vornehmen?
  5. Zahlungen

  6. Ab wann beginnt der Einzug der Raten wieder?
  7. Ich möchte Geld an die DSB Bank überweisen. Auf welche Kontoverbindung kann ich das Geld überweisen?
  8. Welche Raten muss ich selbst überweisen?
  9. Ich habe mehrere Verträge bei der DSB Bank. Kann ich alle Beträge in einer Summe überweisen?
  10. Es gibt dritte Personen, die angeben, dass ich aufgrund der derzeitigen Situation nicht an die DSB Bank zahlen muss. Stimmt das?
  11. Was passiert, wenn ich eine Rate an die DSB Bank überweise und die DSB gleichzeitig wieder mit dem Rateneinzug beginnt? Bekomme ich dann eine Rate wieder zurück?

    Allgemein

  1. Bin ich, da die DSB Bank insolvent ist, immer noch Kunde der DSB Bank?

    Ja, zur Zeit sind Sie immer noch Kunde der DSB Bank. Es kann sein, dass Ihr Darlehen in der Zukunft durch einen Dritten übernommen wir. In diesem Fall werden Sie durch uns entsprechend informiert.

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  2. Warum muss ich an die DSB Bank zahlen, wenn die Bank doch insolvent ist?

    Ihre Zahlungsverpflichtung verfällt durch die Insolvenz der DSB Bank nicht. Sie sind immer noch Kunde und haben immer noch einen gültigen Vertrag mit der DSB Bank. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten immer noch.

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  3. Wie bekomme ich schnell mehr Informationen über die Situation?

    Durch die Vorgänge in den Niederlanden waren wir zeitweise nicht in der Lage Sie wie gewohnt zu informieren. Dieses haben wir durch Schreiben an unsere Kunden nachgeholt. Schauen Sie einfach regelmäßig auf unserer Website nach oder schreiben Sie uns eine Email an die Adresse info@dsbbank.de.

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  4. Kann ich bei meinen Rahmenkredit noch Auszahlungen vornehmen?

    Nein, leider können keine weiteren Auszahlungen mehr abgerufen werden. Außerdem ist es nicht mehr möglich neue Kredite bei der DSB Bank aufzunehmen, umzufinanzieren oder den Kreditrahmen zu erhöhen.

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  5. Zahlungen

  6. Ab wann beginnt der Einzug der Raten wieder?

    Seit dem 01.01.2010 zieht die DSB Bank wieder die Darlehensraten per Lastschrift ein. Die Bank, über die die Einzüge stattfinden, ist die ING Bank N.V., Frankfurt Branch.

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  7. Ich möchte Geld an die DSB Bank überweisen. Auf welche Kontoverbindung kann ich das Geld überweisen?

    Die DSB Bank hat drei Hausbanken, die ING Bank Frankfurt (neu), die Fortis Bank in Köln und die Volksbank Düsseldorf/Neuss eG. Wir bitten Sie Zahlungen zukünftig auf folgendes Konto vorzunehmen:

    Kontoinhaber: DSB Bank N.V.
    Kontonummer: 10 12 12 26
    Bankleitzahl: 500 210 00
    Institut: ING Bank Frankfurt
    Verwendungszweck: Ihre Vertragsnummer

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  8. Welche Raten muss ich selbst überweisen?

    Folgende Raten konnten nicht per Lastschrift eingezogen werden. Darüber haben wir die betroffenen Kunden informiert:

    15.10.2009, 01.11.2009, 15.11.2009, 01.12.2009 und 15.12.2009 (bei Ratenkrediten)
    07.11.2009 und 07.12.2009 (bei Immobilienfinanzierungen)

    Solange der Lastschrifteinzug noch nicht möglich ist, werden die Kunden darüber informiert, wenn eine Rate nicht eingezogen wurde.

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  9. Ich habe mehrere Verträge bei der DSB Bank. Kann ich alle Beträge in einer Summe überweisen?

    Nein, um alle Zahlungen ordnungsgemäß zuordnen zu können ist es notwendig, dass die Beträge für die einzelnen Verträge getrennt unter Angabe der jeweiligen Vertragsnummmer überwiesen werden.

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  10. Es gibt dritte Personen, die angeben, dass ich aufgrund der derzeitigen Situation nicht an die DSB Bank zahlen muss. Stimmt das?

    Nein, trotz der Insolvenz bleibt Ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber der DSB Bank weiterhin bestehen, auch wenn die DSB Bank die Raten nicht per Lastschrift von dem vereinbarten Konto einzieht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung wird die DSB Bank beizeiten mit dem Mahnverfahren und allen daraus resultierenden Konsequenzen für Sie beginnen.

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  11. Was passiert, wenn ich eine Rate an die DSB Bank überweise und die DSB gleichzeitig wieder mit dem Rateneinzug beginnt? Bekomme ich dann eine Rate wieder zurück?

    Überzahlte Beträge werden Ihrem Darlehen als Vorauszahlung gutgeschrieben und verkürzen die Darlehenslaufzeit.

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